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 Zweckverband Kinderzentrum

Nach den Bestimmungen des Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) können Gebietskörperschaften bestimmte Aufgaben gemeinsam erfüllen, wenn hierfür Gründe des Gemeinwohls vorliegen (§ 1 KomZG). Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 2 KomZG).

Aufgaben entsprechend denen des Gemeinderates übernimmt im Zweckverband die Verbandsversammlung (§ 7 Abs. 1 und § 8 KomZG).

Vertreter im Zweckverband Kinderzentrum Ludwigshafen am Rhein sind in der Regel die Sozialdezernenten und Sozial- und/oder Jugendamtsleiter der Mitgliedskommunen sowie die Vorsitzende der Kinderhilfe.

An die Stelle des Bürgermeisters tritt im Zweckverband der Verbandsvorsteher und an die Stelle der Beigeordneten die stellvertretenden Verbandsvorsteher (§ 7 Abs. 1 und § 9 KomZG).

Verbandsvorsteherin ist seit dem 16.03.2018 Beigeornete Beate Steeg , Dezernentin für Soziales, Integration und Sport der Stadt Ludwigshafen am Rhein. 


Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
8:00 – 16:00 Uhr

Freitag
8:00 – 14:00 Uhr

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Kontakt

Zweckverband Kinderzentrum

Karl-Lochner-Straße 8

67071 Ludwigshafen

Tel.: 0621 67005-0

Fax: 0621 67005-199

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