AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
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KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN – Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts –
Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung · Sonderkindergarten
Integrative Kindertagesstätten · Tagesförderstätte · Ambulante Dienste |
AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Nr. 2 / 2012
Ausgegeben am 17.02.2012
H A U S H A L T S S A T Z U N G
für das Haushaltsjahr 2012
Die Verbandsversammlung des „Zweckverbandes Kinderzentrum Ludwigshafen am Rhein" hat in Ihrer Sitzung am 03.02.2012 aufgrund der §§ 7 und 10 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit vom 22.12.1982 (GVBL. S. 476) zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 28.09.2010 (GVBl. S. 280) i. V. mit §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994, zuletzt geändert durch § 142 Abs. 3 des Landesbeamtengesetzes vom 20.10.2010 (GVBL. S. 319), die folgende Haushaltssatzung beschlossen.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier als Aufsichtsbehörde teilte mit Schreiben vom 13.02.2012 (Az.: 17 06-ZV KLU / 21a) mit, dass „die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile im Sinne des § 95 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m.
§ 7 Absatz 1 Nr. 8 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG)“ enthält und „gemäß §§ 5, 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 97 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GemO gegen die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden.“
Die Haushaltssatzung wird hiermit wie folgt bekannt gemacht:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
2. im Finanzhaushalt
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
Der Investitionskredit zum Neubau der Tagesförderstätte wird zum 30.12.2012 umgeschuldet. Die Restschuld zu diesem Zeitpunkt beträgt 357.269,96 Euro. Der Schuldendienst wird in voller Höhe durch das Land übernommen.
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 1.200.000 € festgesetzt.
§ 5 Verbandsumlage im Ergebnishaushalt
Die Verbandsumlage wird zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes erhoben. Die Verteilung der Verbandsumlage auf die vier Mitgliedskommunen erfolgt gemäß § 8 Abs. 1 und 2 der Verbandsordnung vom 26.05.2009 und beträgt: 23.840 €
Gem. § 8 Abs. 1 der Verbandsordnung verteilt sich der Anteil der nicht gedeckten Aufwendungen bei der Kurzzeitbetreuung der TFS-Besucher in Höhe von 700 € wie folgt auf die Verbandsmitglieder:
| betreute Personen | Anteil Verbandsumlage | |
| Stadt Ludwigshafen am Rhein | 20 | 330 € |
| Rhein-Pfalz-Kreis | 18 | 300 € |
| Stadt Frankenthal | 2 | 35 € |
| Stadt Speyer | 2 | 35 € |
| 42 | 700 € |
Gem. § 8 Abs. 1 der Verbandsordnung verteilt sich der Anteil der nicht gedeckten Aufwendungen beim Ambulanten Assistenzdienst (abzüglich des Gewinns der drei Kindertagesstätten in Höhe von 7.000 Euro) in Höhe von 22.530 € wie folgt auf die Verbandsmitglieder:
| betreute Personen | Anteil Verbandsumlage | |
| Stadt Ludwigshafen am Rhein | 21 | 12.130 € |
| Rhein-Pfalz-Kreis | 14 | 8.090 € |
| Stadt Frankenthal | 3 | 1.730 € |
| Stadt Speyer | 1 | 580 € |
| 39 | 22.530 € |
Gem. § 8 Abs. 2 der Verbandsordnung verteilt sich der Anteil der nicht gedeckten Aufwendungen des Kostenträgers 612.01.01 „Allgemeine Finanzverwaltung“ in Höhe von 610 Euro wie folgt auf die Verbandsmitglieder:
| betreute Personen | Anteil Verbandsumlage | |
| Stadt Ludwigshafen am Rhein | 164.351 | 240 € |
| Rhein-Pfalz-Kreis | 148.475 | 220 € |
| Stadt Frankenthal | 46.793 | 75 € |
| Stadt Speyer | 49.857 | 75 € |
| 409.476 | 610 € |
Zusammengefasst ergeben sich folgende Anteile an der Verbandsumlage:
| Anteil Verbandsumlage | ||
| Stadt Ludwigshafen am Rhein | 12.700 € | |
| Rhein-Pfalz-Kreis | 8.610 € | |
| Stadt Frankenthal | 1.840 € | |
| Stadt Speyer | 690 € | |
| 23.840 € |
§ 6 Investitionskostenumlage
Die Investitionskostenumlage gemäß § 8 Abs. 3
der Verbandssatzung beträgt 36.790 €
Die Investitionskostenumlage verteilt sich wie folgt auf die Verbandsmitglieder:
| Einwohner | Anteil Investitionskostenumlage | |
| Stadt Ludwigshafen am Rhein | 164.351 | 14.770 € |
| Rhein-Pfalz-Kreis | 148.475 | 13.340 € |
| Stadt Frankenthal | 46.793 | 4.200 € |
| Stadt Speyer | 49.857 | 4.480 € |
| 409.476 | 36.790 € |
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß
§ 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 500 € überschritten sind.
§ 8 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen sind im jeweiligen Teilhaushalt unabhängig von ihrer Höhe einzeln darzustellen.
§ 9 Altersteilzeit
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Zweckverbandes wird in keinem Fall zugelassen.
Ludwigshafen am Rhein, den 03.02.2012
Zweckverband
Kinderzentrum Ludwigshafen am Rhein
Der Vorsteher
gez.
van Vliet
Bürgermeister
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i. V. mit § 24 Abs. 6 Satz 4 der Gemeindeordnung Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt an sieben folgenden Werktagen nach der öffentlichen Bekanntmachung in der Zeit vom 20.02.2012 bis einschließlich 28.02.2012 bei der Verwaltung des Zweckverbandes Kinderzentrum Ludwigshafen am Rhein, Karl-Lochner-Straße 8, in 67071 Ludwigshafen, Zimmer 2, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
| Herausgabe, Verlag und Druck: | Geschäftsführung des Zweckverbandes, Karl-Lochner-Str. 8, 67071 Ludwigshafen |
| Verantwortlich: | Kurt Laufer |
| Erscheinungsfolge: | Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist bei der Geschäftsführung erhältlich. Das Amtsblatt ist kostenlos. Abonnement ist möglich. |









Kinderzentrum Ludwigshafen am Rhein